Eine Mitgliedschaft, die sich lohnt!
Werden Sie jetzt Mitglied und profitieren Sie von vielen Vorteilen!

Fluchtwegesicherung in Mietshäusern

Wer eine Immobilie mit mehreren Wohneinheiten vermietet, verpflichtet sich dem Gesetzgeber gegenüber, bestimmte Auflagen zum Brandschutz zu erfüllen. Dazu gehört das Bereitstellen von Fluchtwegen in Mietshäusern.

Grundlagen der Fluchtwegesicherung

Für Fluchtwege wie das Treppenhaus müssen einige Formalien erfüllt werden. Dies sind beispielsweise:

  • Mindestbreite Treppenhaus und Flure
  • Treppe aus einem nicht brennbaren Baustoff
  • Hindernisfreier Fluchtweg – häufiges Problem: Miteinbeziehung des Treppenabsatzes vor der jeweiligen Wohnung (beispielsweise für Schuhregale oder dekorierte Kleinmöbel).
  • Zweiter Ausgang oder die Haustür nicht abschließen, bzw. Panikfunktion

Übertragung Fluchtwegesicherung

Verkehrssicherungspflichten können grundsätzlich delegiert werden. Damit wird der Übernehmer einstandspflichtig. Der Eigentümer bleibt aber zur Überwachung verpflichtet. Die Übertragung der Verkehrssicherungspflicht erfolgt durch Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und dem Übernehmer. Die Vereinbarung sollte schriftlich getroffen werden.

» Download des Infoblattes

Ihr Kontakt

Noch Fragen offen?

Mit diesem Infoblatt kann nur ein Überblick gegeben werden. Wenn Sie noch Fragen haben, nutzen Sie das Beratungsangebot von Haus & Grund Bad Nauheim e.V.

Tel. 060323641 oder
per E-Mail an

Gerne können Sie sich auch direkt an einen unserer Förderer und Spezialisten des Vereins wenden – Aktion: „Dafür haben wir jemand!“ 

» Zu den Förderern & Partnern

Unsere Partner

Leitstelle

Service-Prinzip

Serviceprinzip GmbH

Langenhainer Straße 7, 35510 Butzbach

Nachrüstung

sicherwohnen

sicherwohnen Stefan Bayer

Langenhainer Straße 7, 35510 Butzbach

Neue Türen

Bayer Fenster

Bayer Fenster Türentechnik GmbH

Nordendstraße 3, 35519 Rockenberg/Oppershofen

Beratung und Konzepte

Marx Brandschutz Logo

Marx Brandschutz

Obergasse 44, 35519 Rockenberg