Wer welche Kosten trägt

Verein Haus & Grund thematisiert CO2-Preis

Der Vorstand von Haus & Grund Bad Nauheim hat sich in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr nicht mit Fragen zu Heizungstausch, Wärmedämmung oder Mieterhöhung beschäftigt, sondern aktuelle Fragen der Vermieter diskutiert. Viele Mitglieder wissen noch immer nicht, wie sie mit der Gaspreisreduzierung, der Strompreisdeckelung oder der Aufteilung des Co2-Preises richtig umgehen sollen.

Haus & Grund-Kritik an Sanierungsplan

Sofern Wärme aus fossilen Brennstoffen erzeugt wird, entstehen Co2-Emissionen. Auf diese wird eine CO2-Abgabe erhoben. Das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten verpflichtet Vermieter ab diesem Jahr dazu, sich an den CO2-Kosten zu beteiligen. Die Aufteilung erfolgt nach einem Zehn-Stufen-Modell. Die prozentuale Kostenbeteiligung der Vermieter und Mieter richtet sich nach dem jährlichen CO2-Ausstoß des Mietshauses in Kilogramm pro Quadratmeter Wohnfläche. Je höher der Co2-Ausstoß des Gebäudes sei, desto größer ist der Anteil des Vermieters, der von 0 bis 95 Prozent reichen könne, schreibt Haus & Grund in einer Pressemitteilung. Aus den Brennstoffrechnungen seien die Werte zur Einstufung des Gebäudes und die Co2-Kosten zu entnehmen. Die Abrechnung habe erstmals mit der Heizkostenabrechnung für 2023 im Jahr 2024 zu erfolgen.

"Da der Co2-Preis als politischer Preis in den nächsten Jahren stark steigt, sollen Vermieter verstärkt angeregt werden, energetische Sanierungen vorzunehmen", heißt es weiter. Der Bundesverband Haus & Grund habe sich gegen diese Regelungen gewandt, da Vermieter für den Heizenergieverbrauch der Mieter zahlen müssten. "So muss sich ein Vermieter an hohen Verbrauchskosten überdurchschnittlich beteiligen, die einen hohen Verbrauch pro qm haben, worauf der Vermieter keinen Einfluss hat", schreibt Haus & Grund Bad Nauheim.

Seit März sei der Gaspreis gedeckelt. Aus der Abrechnung des Lieferanten sei der Entlastungsbetrag zu entnehmen, der im Rahmen der Heizkostenabrechnung für 2023 zu berürcksichtigen und für jeden Mieter separat auszuweisen sei. "Diese Entlastungsbeträge sind steuerpflichtig! Vermieter sind verpflichtet, die Entlastungen sowie Namen und Anschriften der Letztverbraucher einer noch zu bestimmenden staatlichen Stelle elektronisch zu übermitteln", ist weiter in der Pressemitteilung zu lesen.

Versammlung am 9. März 2024

Die nächste Mitgliederversammlung mit Vorstandswahlen von Haus & Grund Bad Nauheim flndet am Samstag, 9. März 2O24, um 15 Uhr im Hotel Rosenau statt. Dazu werden die Mitglieder im Februar-Magazin des Landesverbandes mit Tagesordnung eingeladen.