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Informationen zum neuen Melderecht ab 1. November 2016

Änderung des Melderechts: Wohnungsgeberbestätigung

Seit dem 1. November 2015 müssen Vermieter ihren Mietern eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung ausstellen. Ab dem 1. November 2016 muss diese jedoch nur noch für die Anmeldung des Mieters in der neuen Wohnung erteilt werden. Nachfolgend werden die wichtigsten Vermieter-Fragen zum neuen Melderecht beantwortet.

Ein Auszug muss nur gemeldet und vom Vermieter bestätigt werden, wenn der Mieter ins Ausland zieht. Haus & Grund rät allen Vermietern, ihrer Mitwirkungs­pflicht bei der Anmeldung nachzukommen und die Bestätigung rechtzeitig abzugeben. Ansonsten droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.

Ein neuer Mieter ist verpflichtet, sich um die erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung zu kümmern. Sein Vermieter muss ihn dabei lediglich unterstützen. Haus & Grund rät, unbedingt die amtlichen Formulare zu verwenden, die die Melde­behörden bereit­halten. Der Vermieter kann den Einzug eines neuen Mieters auch elektronisch bestätigen. Vermieter, die diesen Weg wählen möchten, sollten sich vorab bei ihrer Melde­behörde über die technischen Details informieren.

Vermieter erhalten mit dem neuen Melde­gesetz nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. So müssen die Melde­behörden dem Vermieter mitteilen, ob sich die melde­pflichtige Person tatsächlich angemeldet hat. Unter bestimmten Umständen müssen Behörden auch die Namen der in einer Wohnung gemeldeten Personen dem Vermieter nennen.

Kostenfreie Downloads

  • Haus & Grund Infoblatt 41 "Melderecht und Wohnungsgeberbestätigung"
  • Vordruck "Wohnungsgeberbescheinigung"

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